Unsere Leistungen werden nach Zeit abgerechnet. Es wird der tatsächliche Aufwand in 15-Minutenschritten berechnet. Vor Vertragsabschluss wird für den Kunden ein kostenloser & transparenter Kostenvoranschlag erstellt.
Eine Finanzierung durch die Pflegekassen ist möglich: Pflegeversicherte, die einen Pflegegrad haben, können diese Leistung in Anspruch nehmen.
Aber: Der Anspruch – in Höhe von 125 € monatlich - wird nicht ausgezahlt, es gilt das Kostenerstattungsprinzip. Das heißt, der monatliche Entlastungsbetrag für ambulante Leistungen ist zweckgebunden und kann nur für Entlastungsleistungen ausgegeben werden.
Die Kosten für einige unserer Leistungen können – unter bestimmten Voraussetzungen – auch von der gesetzlichen Krankenversicherung oder anderen Sozialversicherungsträgern, einer privaten Unfallversicherung oder auch vom Sozialamt übernommen werden.
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