Ihre ganz persönliche Betreuung  -  Betreuung-Plus Dorn in Duisburg - Walsum

Welche unserer Leistungen infrage kommen, richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf, persönlichen Vorlieben und dem aktuellen Gesundheitsbild der betroffenen Person bzw. nach deren und den Wünschen der Angehörigen.

Unsere Leistungen im Überblick:

Unser Flyer als PDF

Unser Haupt-Service-Bereich ist hierbei die Seniorenbetreuung und die Übernahme von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zur Entlastung.

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Unterstützung im Haus und in der Wohnung

Unterstützung und / oder Übernahme der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, z.B.:

Reinigen der Wohnung, Wäschepflege,  Aufräumarbeiten, Gartenpflege, Erledigung Ihrer Einkäufe, Unterstützung beim Kochen, etc.
Wir bieten eine bedarfsgerechte Senioren-Rundumbetreuung.

Die Durchführung dieser Tätigkeiten finden gemäß den Mindestanforderungen für „Haushaltsnahe Dienstleistungen für Menschen in NRW“ der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Anforderung an die Organisation und Qualität von „Haushaltsnahen Dienstleistungen für Menschen in NRW“

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Entlastung und Unterstützung der Angehörigen

Unser Betreuungsangebot entlastet die pflegenden Angehörigen durch – stundenweise – Übernahme der Betreuung und Aufsicht in der häuslichen Umgebung. Insbesondere die „zeitliche und psychische Angehörigenbelastung“ soll dadurch verringert werden.

Weitere Leistungen, welche wir Ihnen anbieten können sind u.a.:

Im Rahmen der Senioren-Rundumbetreuung bieten wir Ihnen z.B. an:

  • Aktivitäten zum Erhalt und Förderung der geistigen Fähigkeiten und Beschäftigung
  • Trainieren und Fördern von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierende Maßnahme
  • Aktivitäten zum Erhalt und Förderung der Motorik und Bewegung

Egal welche Betreuung oder hauswirtschaftliche Unterstützung Sie benötigen,
sprechen Sie mit uns - wir beraten Sie jederzeit gerne!

Unsere Leistungen werden nach Zeit abgerechnet.
Es wird der tatsächliche Aufwand in 15-Minutenschritten berechnet.
Vor Vertragsabschluss wird für den Kunden ein kostenloser & transparenter Kostenvoranschlag erstellt.

Eine Finanzierung durch die Pflegekassen ist möglich: Pflegeversicherte, die einen Pflegegrad haben, können diese Leistung in Anspruch nehmen.

Aber: Der Anspruch – in Höhe von 125 € monatlich - wird nicht ausgezahlt, es gilt das Kostenerstattungsprinzip. Das heißt, der monatliche Entlastungsbetrag für ambulante Leistungen ist zweckgebunden und kann nur für Entlastungsleistungen ausgegeben werden.

Die Kosten für einige unserer Leistungen können – unter bestimmten Voraussetzungen – auch von der gesetzlichen Krankenversicherung oder anderen Sozialversicherungsträgern, einer privaten Unfallversicherung oder auch vom Sozialamt übernommen werden.

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