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131 € Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) | Pflege-Expertise Duisburg
verified_user GESETZLICHER ANSPRUCH NACH § 45b SGB XI

131 € monatlich – kostenfrei für alle Pflegegerade

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Duisburg und Umgebung. Wir unterstützen Sie dabei – professionell und menschlich.

Professionelle Seniorenbetreuung
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Professionelle Betreuung

Fürsorglich & vertrauensvoll

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131 €

pro Monat Entlastungsbetrag

Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) hat in Deutschland Anspruch auf diesen Betrag. Er ist zweckgebunden für Leistungen, die Pflegende entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.

  • check_circle Keine Kürzung des Pflegegeldes
  • check_circle Ansparmöglichkeit bis zum 30.06. des Folgejahres

Was ist der Entlastungsbetrag von 131 €?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine Sachleistung der Pflegekasse. Das bedeutet, das Geld wird nicht direkt ausgezahlt, sondern dient zur Erstattung von Kosten für anerkannte Dienstleister wie uns.

"Unser Ziel ist es, dass dieses Geld genau dort ankommt, wo es gebraucht wird: In Ihrem Alltag für mehr Lebensqualität."

Haben Sie einen Pflegegrad?

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Alle Pflegegrade haben den gleichen Anspruch auf 131 € mtl.

Wofür können Sie die 131 € nutzen?

Unsere Leistungen in Duisburg, Kreis Wesel, Oberhausen und Mülheim a.d. Ruhr.

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Hauswirtschaft

Unterstützung beim Reinigen, Kochen oder Einkaufen für ein gepflegtes Zuhause.

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Mobilität

Begleitung bei Spaziergängen oder Einkäufen für mehr Sicherheit außer Haus.

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Gesellschaft

Gemeinsame Zeit, Vorlesen oder einfach ein gutes Gespräch gegen Einsamkeit.

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Behörden

Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und der Korrespondenz mit allen Behörden.

In 4 Schritten zu Ihrer Entlastung

01

Pflegegrad

Sie verfügen bereits über einen Pflegegrad 1 bis 5.

02

Kontakt

Sie rufen uns an oder schreiben uns eine kurze Nachricht.

03

Erstgespräch

Wir besuchen Sie kostenfrei für eine individuelle Bedarfsanalyse.

04

Abrechnung

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – für Sie papierlos.

500+

Familien

9+

Jahre Expertise

15+

Betreuungskräfte

100%

Zufriedenheit

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Muss der Betrag beantragt werden? expand_more
Nein, der Anspruch besteht gesetzlich ab Bewilligung eines Pflegegrades. Die Genehmigung durch die Pflegekasse erfolgt bei Vorlage einer Rechnung durch einen zertifizierten Dienstleister wie uns automatisch.
Verfällt das Geld am Monatsende? expand_more
Nein, nicht genutzte Beträge werden in den Folgemonat übertragen. Sie können Beträge aus dem Vorjahr sogar bis zum 30. Juni des laufenden Jahres nutzen.
Wie schnell können wir starten? expand_more
In der Regel vereinbaren wir innerhalb von 48 Stunden ein Erstgespräch. Je nach Kapazität können wir oft innerhalb einer Woche mit der Betreuung beginnen.
Zahlt die Krankenkasse das direkt? expand_more
Wir rechnen als zugelassener Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorkasse treten und haben keinen bürokratischen Aufwand.

Die 131 € stehen Ihnen zu – Lassen Sie sie nicht verfallen.

Kostenfreie Erstberatung in ganz Duisburg, Kreis Wesel, Oberhausen & Mülheim a.d. Ruhr.